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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen infinia und seinen Kunden bei der Nutzung der infinia Business-Software. Stand: April 2026.

infinia it-solutions Thomas Thier (Einzelunternehmen)
Zöbing 57
8321 St. Margarethen/Raab, Österreich
UID: ATU79688349 · GISA: 28934639

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen infinia it-solutions, Thomas Thier, Zöbing 57, 8321 St. Margarethen/Raab, Österreich (im Folgenden „infinia") und seinen Kunden über die Nutzung der Business-Software „infinia" (im Folgenden „die Software").
  2. Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des KSchG werden nicht geschlossen.
  3. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, infinia stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
  4. Verbindlich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. infinia stellt dem Kunden die Business-Software als cloudbasierte Anwendung (Software-as-a-Service) zur Nutzung über einen Webbrowser bzw. eine App für mobile Endgeräte zur Verfügung.
  2. Die Software wird auf Servern in Europa gehostet. Der Kunde erhält einen persönlichen Zugang, der vor Nutzungsbeginn durch infinia individuell eingerichtet wird.
  3. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Produktstand zum Zeitpunkt der Nutzung. infinia behält sich ausdrücklich vor, einzelne Module, Funktionen oder Leistungen jederzeit zu ergänzen, zu ändern, zu deaktivieren oder einzustellen, soweit der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
  4. Maßgebend für den Funktionsumfang ist ausschließlich der dem Kunden konkret zur Verfügung gestellte Testzugang bzw. Produktivzugang. Angaben auf der Website, in Produktbeschreibungen, Blogbeiträgen oder sonstigen Marketingmaterialien dienen der Orientierung und begründen keinen Rechtsanspruch auf bestimmte Features oder Funktionalitäten. Etwaige Irrtümer, Missverständnisse oder ungenaue Formulierungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
  5. infinia schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern die Bereitstellung der Software in der jeweils aktuellen Form.

§ 3 Vertragsabschluss und Testzugang

  1. Der Kunde kann bei infinia einen kostenlosen Testzugang anfordern. Der Testzugang dient der unverbindlichen Evaluierung der Software und endet automatisch nach Ablauf des vereinbarten Testzeitraums, sofern der Kunde nicht aktiv in die kostenpflichtige Nutzung wechselt.
  2. Der kostenpflichtige Vertrag kommt mit Freischaltung des kostenpflichtigen Zugangs durch infinia zustande. Eine automatische Überleitung vom Testzugang in die kostenpflichtige Nutzung findet nicht statt; erforderlich ist immer eine aktive Zustimmung des Kunden.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Nutzung der Software erfolgt gegen eine monatliche Gebühr pro Benutzer. Die jeweils aktuellen Preise werden auf der Website von infinia ausgewiesen und im individuellen Angebot bestätigt.
  2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
  3. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
  5. Bei Zahlungsverzug ist infinia berechtigt, pauschale Mahnspesen in Höhe von € 10,00 je Mahnstufe sowie die gesetzlichen Verzugszinsen zu verrechnen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
  6. Zahlungen sind wahlweise per Überweisung, SEPA-Lastschrift oder PayPal möglich. Die konkrete Zahlungsmethode wird bei Vertragsabschluss festgelegt.

§ 5 Preisänderungen

  1. infinia ist berechtigt, die Preise jederzeit anzupassen.
  2. Preisänderungen werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z.B. per E-Mail) angekündigt.
  3. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus Anlass einer Preisänderung außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung muss innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ankündigung in Textform bei infinia eingehen und wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung wirksam. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, gilt die Preisänderung als akzeptiert.
  4. infinia weist in der Ankündigung ausdrücklich auf dieses außerordentliche Kündigungsrecht hin.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

  1. Das Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden.
  2. Die Kündigungsfrist beträgt 7 Tage zum Ende eines Kalendermonats.
  3. Die Kündigung bedarf der Textform (z.B. per E-Mail an office@infinia.at).
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch infinia liegt insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Pflichten des Kunden gemäß § 9 dieser AGB sowie bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen vor.

§ 7 Verfügbarkeit der Software

  1. infinia bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Software.
  2. Eine ununterbrochene, fehlerfreie oder jederzeit uneingeschränkte Verfügbarkeit wird ausdrücklich nicht zugesichert. Geplante Wartungsfenster, Ausfälle, Störungen durch Dritte (insbesondere Hosting-Anbieter, Internet-Infrastruktur) sowie Ereignisse höherer Gewalt sind ausgenommen.
  3. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz, Entgelt-Minderung, Rückvergütung oder sonstige Ausgleichsleistungen bei Ausfällen, Störungen oder Unterbrechungen der Software ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
  4. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit im Voraus angekündigt und auf Zeiten geringer Nutzung gelegt.

§ 8 In Entwicklung befindliche Funktionen

  1. Funktionen, die von infinia als „in Entwicklung", „geplant", „in Vorbereitung", „Roadmap", „Beta" oder sinngemäß gekennzeichnet werden, stellen unverbindliche Ankündigungen dar.
  2. Aus derartigen Ankündigungen entsteht kein Rechtsanspruch des Kunden auf Umsetzung, Verfügbarkeit oder einen bestimmten Umsetzungszeitraum. infinia behält sich ausdrücklich vor, geplante Funktionen jederzeit zu ändern, zu verschieben, anders zu gestalten oder nicht umzusetzen.

§ 9 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich:
    1. seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff zu schützen;
    2. Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben. Die gemeinsame Nutzung eines Benutzerzugangs durch mehrere Personen ist unzulässig. Jede natürliche Person, die die Software nutzt, benötigt einen eigenen Benutzerzugang;
    3. bei der Nutzung der Software geltendes Recht einzuhalten und keine rechtswidrigen, sittenwidrigen oder gegen Rechte Dritter verstoßenden Inhalte zu speichern, zu verarbeiten oder zu verbreiten;
    4. keine automatisierten Anfragen (Bots, Crawler, Scripts) einzusetzen, welche die übliche Nutzung überschreiten oder die Infrastruktur beeinträchtigen;
    5. seine Stammdaten vollständig und korrekt zu halten;
    6. regelmäßig eigene Datensicherungen gemäß § 13 durchzuführen.
  2. Bei Verstoß gegen diese Pflichten ist infinia berechtigt, den Zugang zur Software vorübergehend oder dauerhaft zu sperren und gegebenenfalls den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 10 Zusätzliche Leistungen

  1. Der im Grundtarif enthaltene Leistungsumfang umfasst die Nutzung der Standardfunktionen der Software sowie den Standard-Support (insbesondere Bearbeitung von Fragen zum Standardbetrieb und Nachverfolgung von Störungen).
  2. Nicht vom Grundtarif umfasst sind insbesondere:
    1. Schulungen, Workshops und Einweisungen außerhalb des initialen Onboardings;
    2. individuelle Anpassungen, Sonderentwicklungen und Konfigurationen auf Kundenwunsch;
    3. Datenmigrationen aus anderen Systemen;
    4. Beratungen, die über die Bedienung der Software hinausgehen;
    5. Aufwände, die durch Fehler, falsche Daten oder unzulässige Nutzung seitens des Kunden oder Dritter verursacht werden.
  3. Zusätzliche Leistungen werden auf Basis der jeweils gültigen Stundensätze verrechnet. Der aktuelle Stundensatz kann bei infinia jederzeit erfragt werden und wird bei größeren Aufwänden im entsprechenden Angebot ausgewiesen.
  4. Die Beauftragung zusätzlicher Leistungen kann formfrei erfolgen, insbesondere auch mündlich (z.B. telefonisch oder im persönlichen Gespräch) oder per E-Mail. Mit der Beauftragung erkennt der Kunde die Verrechenbarkeit dieser Leistungen an.
  5. Für zusätzliche Leistungen mit einem voraussichtlichen Aufwand von mehr als zwei Stunden übermittelt infinia dem Kunden vorab ein Angebot. Die Beauftragung solcher Leistungen erfolgt erst nach ausdrücklicher Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform.

§ 11 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

  1. Sämtliche Rechte an der Software, einschließlich der damit verbundenen Inhalte, Marken, Logos und Dokumentationen, stehen ausschließlich infinia oder den jeweiligen Lizenzgebern zu.
  2. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Software im Rahmen des vertraglich vereinbarten Umfangs.
  3. Reverse Engineering, Dekompilierung, Bearbeitung oder sonstige Eingriffe in die Software sind nicht gestattet, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist.
  4. Die vom Kunden in die Software eingebrachten Inhalte (Kundendaten, Stammdaten, Dokumente) verbleiben im Eigentum des Kunden.

§ 12 Datenverarbeitung und Datenschutz

  1. Der Schutz personenbezogener Daten wird in einer gesonderten Datenschutzerklärung geregelt, die integraler Bestandteil des Vertragsverhältnisses ist.
  2. Soweit infinia im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird zwischen den Parteien ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
  3. infinia verwendet Kundendaten nicht für Werbezwecke, verkauft sie nicht an Dritte und verwendet sie nicht zum Training von KI-Systemen außerhalb des vertraglich Notwendigen.

§ 13 Datensicherung durch den Kunden

  1. infinia führt regelmäßige Sicherungen der Kundendaten auf seinen Servern durch. Diese Sicherungen dienen ausschließlich der internen Betriebssicherheit und ersetzen keine eigenen Backups des Kunden.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig eigene Sicherungen seiner Daten über die dafür in der Software bereitgestellten Export- und Backup-Funktionen durchzuführen und diese aufzubewahren.
  3. infinia übernimmt – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung für Datenverluste, die durch Unterlassen eigener Datensicherungen seitens des Kunden entstehen oder verstärkt werden.

§ 14 Haftung

  1. infinia haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
  2. Für Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit haftet infinia nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden, und in diesem Fall ausschließlich beschränkt auf den typischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden.
  3. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen sowie Schäden aus der Unterbrechung der Geschäftstätigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
  4. Die Haftung von infinia ist insgesamt auf einen Betrag beschränkt, der dem Zwölffachen der vom betroffenen Kunden innerhalb der letzten zwölf Monate gezahlten monatlichen Grundgebühr entspricht. Diese Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
  5. Bei Ausfällen oder Störungen der Software besteht kein Anspruch auf Schadenersatz (siehe § 7 Abs 3), soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

§ 15 Datenexport und Datenlöschung nach Vertragsende

  1. Der Kunde hat während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit die Möglichkeit, seine Daten über die in der Software vorgesehenen Export-Funktionen herunterzuladen. Der genaue Umfang der exportierbaren Daten ergibt sich unmittelbar aus der jeweils aktuellen Software und kann vor Vertragsabschluss im Testzugang transparent geprüft werden.
  2. Nach Beendigung des Vertrags hat der Kunde ab dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung 30 Tage lang Zugriff auf seine Daten zum Zweck des Exports.
  3. Nach Ablauf dieser Frist werden die Kundendaten auf den Servern von infinia gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
  4. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Kunden (insbesondere nach § 132 BAO) bleiben davon unberührt; der Kunde ist selbst für deren Einhaltung verantwortlich.

§ 16 Änderungen dieser AGB

  1. infinia behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
  2. Änderungen werden dem Kunden mindestens 2 Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform angekündigt.
  3. Der Kunde kann den Änderungen innerhalb dieser Frist widersprechen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs endet das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen. Widerspricht der Kunde nicht oder nicht fristgerecht, gelten die Änderungen als angenommen.
  4. infinia weist in der Ankündigung ausdrücklich auf dieses Widerspruchsrecht und seine Folgen hin.

§ 17 Schlussbestimmungen

  1. Vertragssprache ist Deutsch.
  2. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
  4. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
  5. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das für Weiz sachlich zuständige Gericht vereinbart. infinia ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

Stand: April 2026

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